Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt über die Verrechnung mit der Körperschaftsteuer.
- Ist Körperschaftsteuer fällig, wird die Steuerlast durch die Forschungszulage direkt reduziert.
- Übersteigt die Forschungszulage die fällige Steuerlast, wird der Restbetrag an das Unternehmen ausgezahlt – auch wenn keine Körperschaftsteuer zu zahlen ist (z. B. bei Verlusten, wie sie bei Startups in der Anfangsphase üblich sind.)
Beispiel:
Ein Unternehmen erhält eine Forschungszulage von 500.000 Euro und hat eine Körperschaftsteuerschuld von 20.000 Euro. Zunächst werden die 20.000 Euro vollständig durch die Zulage ausgeglichen. Der verbleibende Betrag von 480.000 Euro wird steuerfrei an das Unternehmen ausgezahlt.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Es gilt auch hier: Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt über die Verrechnung mit der Körperschaftsteuer.
- Zunächst wird die Forschungszulage für die gesamte Projektlaufzeit bei der Bescheinigungsstelle beantragt und genehmigt.
- Anschließend muss ein Antrag über ELSTER beim Finanzamt gestellt werden - jedoch nur für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre.
- Das Finanzamt setzt die Zulage in einem separaten Verwaltungsakt fest. Diese Festsetzung ist unabhängig von der Körperschaftsteuerberechnung.
- Die Auszahlung erfolgt schließlich mit der nächsten Körperschaftsteuererklärung, da die Zulage mit der Steuer verrechnet wird.
Wie lässt sich eine schnelle Auszahlung der Forschungszulage gewährleisten?
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater in der nächsten Körperschaftsteuererklärung angeben, dass ein Antrag auf Forschungszulage gestellt wird (Anlage WA/12 Forschungszulage, Zeilen 41-44).
Wenn geplant ist, laufend Anträge zu stellen, empfiehlt es sich, diese Angabe jährlich zu machen. So kann das Finanzamt die Festsetzung der Steuer zurückstellen, bis der Antrag auf Forschungszulage eingegangen ist.
Was tun, wenn die Steuererklärung bereits eingereicht wurde?
In diesem Fall wird die Forschungszulage erst mit der nächsten Körperschaftsteuererklärung beantragt und ausgezahlt. Dies kann zu einer Verzögerung von bis zu einem Jahr führen. Daher sollte der Steuerberater in der nächsten Steuererklärung angeben, dass ein Antrag auf Forschungszulage gestellt wird. Das ELSTER-Dokument kann unabhängig von der Steuererklärung bereits eingereicht werden.
Tipp: Wenn die Steuererklärung erst kürzlich eingereicht wurde, lohnt sich ein kurzer Anruf beim Finanzamt. Oft dauert es einige Wochen, bis die Erklärung bearbeitet wird. In dieser Zeit kann nachträglich die Information über den Forschungszulagen ergänzt werden. So wartet das Finanzamt mit der Festsetzung der Steuer und kann im selben Schritt die Verrechnung der Zulage vornehmen.
Praktische Hinweise und Tipps
- Antragstellung: Nach Erhalt des Förderbescheids, kann die Forschungszulage beim Finanzamt nur für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre beantragt werden. Dies erfolgt über ELSTER. Für jedes Wirtschaftsjahr wird ein separates ELSTER-Formular eingereicht.
- Körperschaftsteuererklärung: Der Antrag auf Verrechnung der Forschungszulage wird in der Körperschaftsteuererklärung (Anlage WA/12 Forschungszulage, Zeilen 41-44) eingetragen.
- Kürzlich eingereichte Steuererklärung: Wenn die letzte Steuererklärung bereits eingereicht wurde ohne Setzung des entsprechenden Häkchens und noch kein Steuerbescheid vorliegt, empfiehlt sich häufig ein kurzer Anruf beim Finanzamt, um zu klären, ob eine Verrechnung mit der Forschungszulage noch möglich ist.