Die Forschungszulage ist eine staatliche Innovationsförderung, die seit 2020 Unternehmen bei Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt. Sie wird mit der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet. Falls ein Unternehmen keine bzw. weniger Steuern als die Fördersumme zahlt, überweist das Finanzamt den kompletten Betrag bzw. die Differenz.
Unternehmen können jährlich FuE-Ausgaben von bis zu 10 Mio. € geltend machen, wovon bis zu 35% (maximal 3,5 Mio. € pro Jahr) als Förderung ausgezahlt werden. Die geförderten Kosten umfassen FuE-Personalaufwendungen sowie externe FuE-Kosten z.B. für Freelancer und Auftragnehmer. Die Kosten können rückwirkend für vier Jahre bezuschusst werden.
Ziel der Forschungszulage ist es, durch steuerliche Anreize Unternehmen zu FuE-Investitionen zu motivieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit einer deutschen Betriebsstätte, die innovative Produkte, Verfahren oder Methoden entwickeln und dabei technische Risiken eingehen, können von der Förderung profitieren. Um die Forschungszulage zu beantragen, muss zunächst geprüft werden, ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind. Diese Prüfung übernehmen wir gerne unverbindlich für Sie.
Die Forschungszulage ist eine Förderung, die direkt mit der festgesetzten Körperschaftsteuer verrechnet wird. Die Auszahlung erfolgt durch das Finanzamt - es ist somit im Grunde genommen eine steuerliche Begünstigung. Bei anderen Förderprogrammen muss zuerst ein Antrag gestellt und auf den Förderbescheid gewartet werden, ehe das FuE-Projekt beginnen darf. Das Warten auf den Förderbescheid kann mehrere Monate oder sogar bis zu einem Jahr dauern - der Zuschuss ist ungewiss und kann zu unnötigen Verzögerungen des Projekts führen. Die Forschungszulage bezuschusst bereits vergangene, aktuelle sowie zukünftige FuE-Kosten. Dadurch bietet sie Unternehmen eine deutlich flexiblere und rückwirkende Unterstützung, was in Deutschland einzigartig ist.
Die Forschungszulage ist das einzige Förderinstrument in Deutschland, welches bereits angefangene Projekte und somit entstandene Kosten bezuschusst. Daher macht es immer Sinn, sich die Forschungszulage anzuschauen, wenn man bereits mit der Produktentwicklung begonnen hat und damit Kosten verbunden sind.
Gefördert werden FuE-Kosten nach dem 01.01.2020 in folgenden Bereichen:
- Personalaufwendungen: 25 % der Kosten (für KMU seit dem 28.03.2024: 35 %)- Freelancer / Auftragnehmer (EU-basiert): 15 % der Kosten (für KMU seit dem 28.03.2024: 24,5 %)
- Abschreibungen der Wirtschaftsgüter: 25 % der Kosten (für KMU seit dem 28.03.2024: 35 %) bei Projekten, die nach dem 28.03.2024 gestartet wurden.
Sie müssen sich keine Sorgen um die genauen Angaben machen - das erledigen wir für Sie.
Forschung und Entwicklung (FuE) umfasst alle Aktivitäten, die darauf abzielen, neues Wissen zu schaffen oder bestehendes Wissen zu nutzen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende zu verbessern.
FuE-Projekte sind mit Unsicherheiten verbunden, da das Ergebnis nicht 100% vorhersehbar ist. Dabei muss es sich nicht immer um komplett neue Produkte handeln – auch die (Weiter-)entwicklung von Produktspezifikationen, Methoden oder Ansätzen zählt zu FuE. Entscheidend ist nicht die kommerzielle Verwertbarkeit, sondern der innovative Charakter des Vorhabens. Kurzum: Ihre Innovationsaktivitäten müssen nicht auf den Nobelpreis abzielen, sie sollten aber auch nicht eine einfache Abfolge risikoloser Standardprozesse in der Produktentwicklung sein.
Beispiel:
Ihr Unternehmen entwickelt eine App, die mithilfe von KI individuelle Fitnesspläne erstellt. Um diese App zu verbessern, arbeitet Ihr Team an neuen Algorithmen, die noch genauer auf die Bedürfnisse der Nutzer eingehen. Sie testen verschiedene Datenmodelle und werten Nutzerfeedback aus, um die KI intelligenter und effizienter zu machen.
Dieser Prozess, bei dem neue Technologien entwickelt und getestet werden, ist ein typisches Beispiel für FuE.
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 10 Mio. Euro pro Jahr. Seit 2024 betragen die Fördersätze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) statt 25 % sogar 35 %. Dadurch beträgt die maximale Fördersumme 3,5 Mio. Euro jährlich.
Der große Vorteil: Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, das FuE betreibt und die Förderkriterien erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Forschungszulage - es gibt kein limitiertes Förderbudget. Die Erfolgschancen sind gut - laut der Bescheinigungsstelle werden ca. 70% aller Anträge positiv beschieden. Bisher können unsere Kunden eine 100% Erfolgsquote erzielen.
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
1. Förderbescheid: Der Antrag auf Forschungszulage wird zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. Die BSFZ prüft, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist. Sie entscheidet jedoch nicht über den genauen Umfang der förderfähigen Aufwendungen. Der Förderbescheid gilt für alle im Antrag angegebenen Jahre.
Mit unserer Plattform können Sie Ihren Antrag effizient und förderrichtlinienkonform erstellen und ihn anschließend bei der BSFZ einreichen. So können Sie absichern, nur wirklich relevante Inhalte zu beantragen und verzögernde Nachfragen oder gar Ablehnungen unwahrscheinlich einzuschränken.
2. Finanzamt: Nach Erhalt des Förderbescheids wird der Antrag auf Forschungszulage über die ELSTER-Plattform beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Dies ist jedoch erst möglich, wenn der Jahresabschluss für das entsprechende Wirtschaftsjahr vorliegt. Förderungen für zukünftige Jahre werden zurückgestellt, bis der jeweilige Jahresabschluss vorliegt. Das Finanzamt prüft anschließend die eingereichten FuE- Aufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres und fordert Nachweise wie Stundenzettel, Rechnungen und Verträge an. Hier geht es nicht mehr um die Projektinhalte, sondern um die Höhe der (nachweislichen) Ausgaben. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen bei den erforderlichen Unterlagen für das Finanzamt. Des Weiteren arbeiten wir daran, alle benötigten Dokumente mit nur einem Klick zu erstellen.
Der Förderbescheid der BSFZ wird in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Monaten ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt variiert, abhängig von Ihrer Körperschaftsteuererklärung und der Auslastung des jeweiligen Finanzamts. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gerne, wann Sie mit der Auszahlung rechnen können.
Die Auszahlung erfolgt, nachdem das Finanzamt alle Nachweise geprüft hat. Anschließend erhalten Sie den Bescheid über die Festsetzung der Forschungszulage mit der genauen Auszahlungssumme für das jeweilige Wirtschaftsjahr. Diese Summe wird in der Regel mit der Körperschaftsteuer verrechnet oder komplett ausgezahlt, falls keine Steuern anfallen. Sobald das Finanzamt den Körperschaftsteuerbescheid bearbeitet hat, erfolgt die Auszahlung normalerweise zügig. Der genaue Zeitpunkt hängt also von Ihrer individuellen Situation ab. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um eine genauere Einschätzung zu erhalten.
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