FÖRDERUNG

Forschungszulage beantragen: Alles, was Sie wissen müssen

Die Forschungszulage unterstützt Unternehmen in Deutschland finanziell bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Hier erfahren Sie, wie Sie sie beantragen und welche Vorteile sie bietet.

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Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen finanziell unterstützt, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Sie ergänzt die bestehende Projektförderlandschaft und zielt darauf ab, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von dieser Förderung, da sie ihnen hilft, ihre Innovationskraft zu erhöhen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielen, sind berechtigt, die Forschungszulage zu beantragen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht von der Besteuerung befreit ist und das FuE-Vorhaben nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Die Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche, was sie besonders flexibel und attraktiv macht.

Welche Projekte sind förderfähig?

Förderfähig sind FuE-Projekte, die in die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen. Diese Projekte müssen darauf abzielen, neues Wissen zu erwerben oder bestehende Technologien erheblich zu verbessern. Dabei ist es wichtig, dass das Projekt originär ist, einem planvollen Vorgehen folgt und Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.

Wie wird die Forschungszulage berechnet?

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen. Dazu gehören insbesondere die Personalkosten für Mitarbeiter, die in den FuE-Projekten beschäftigt sind. Bei Auftragsforschung werden 15 Prozent des Auftragswertes gefördert. Der maximale Förderbetrag wurde im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Corona-Krise auf 4 Millionen Euro erhöht, was einem Steuervorteil von bis zu 1 Million Euro pro Jahr entspricht.

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für die Forschungszulage ist in zwei Stufen gegliedert:

1. Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Zuerst muss eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Projekts bei der BSFZ beantragt werden. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für den weiteren Antrag beim Finanzamt. Der Antrag ist bewusst einfach gehalten, um auch ohne externe Unterstützung bearbeitet werden zu können.

2. Antrag beim Finanzamt: Nach Erhalt der Bescheinigung kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr und unabhängig von der Steuererklärung. Wichtig ist, dass die Forschungszulage nicht sofort ausgezahlt wird, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer berücksichtigt wird.

Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet zahlreiche Vorteile:

Finanzielle Entlastung: Unternehmen können bis zu 25 Prozent ihrer FuE-Personalkosten zurückerhalten, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert.

Attraktivität für Start-ups: Auch Unternehmen in der Verlustphase oder ohne Umsätze können von der Förderung profitieren, da die Zulage als Steuergutschrift ausgezahlt werden kann.

Flexibilität: Die Förderung kann sowohl vor als auch während des Projekts oder im Nachgang beantragt werden, was Unternehmen eine hohe Flexibilität bietet.

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